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Was Eigenbedarf bedeutet, wie Zollkontrollen ablaufen und welche Substanzen besonders sensibel sind.
Anabolika fallen unter das Anti-Doping-Gesetz und Arzneimittelgesetz. Besitz in „nicht geringer Menge“ ist strafbar. Eigenbedarf wird im Einzelfall geprüft.
Geregelt im SMG (Suchtmittelgesetz) und ADBG. Persönlicher Gebrauch wird in der Praxis oft anders bewertet als Handel.
Sportförderungsgesetz und HMG greifen. Eigenbedarf ist nicht strafbar, Handel und Abgabe an Dritte schon.
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